Das deutsche Bundeskartellamt untersagt einem Zeitungsbericht zufolge dem Hotelportal Booking.com die sogenannten Bestpreis-Regeln. Diese verstoßen gegen den Wettbewerb, meldete die "Süddeutsche Zeitung" (Mittwochausgabe).

Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren könnten, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Die Priceline -Tochter Booking.com ist mit Abstand Marktführer in Deutschland. Im Februar hatten die Wettbewerbshüter den Expedia - und HRS-Rivalen abgemahnt. Bestpreisklauseln verpflichten die Herbergen, bei einzelnen Online-Dienstleistern etwa den jeweils niedrigsten Hotelpreis, die höchstmögliche Zimmerverfügbarkeit und die jeweils günstigsten Buchungs- und Stornierungskonditionen anzubieten.

"Österreich muss sich jetzt positionieren"

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) müsse sich nun "einen diesbezüglichen Schritt auch für Österreich sehr genau ansehen", so der Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Siegfried Egger, und ÖHV-Generalsekretär Markus Gratzer. Dazu gebe es bereits seit längerem einen intensiven Informationsaustausch. "Europa ist in Bewegung gekommen - auch Österreich muss sich jetzt positionieren", bekräftigten die beiden Branchenvertreter am Mittwoch und forderten unternehmerische Freiheit bei der Gestaltung von Preisen und Konditionen sowie fairen Wettbewerb.

"Die österreichischen Behörden befinden sich weiterhin in einem seit Jahren anhaltenden Winterschlaf", kritisierte der Geschäftsführer des Tourismusberatungsunternehmens Prodinger, Thomas Reisenzahn, in einer Aussendung.´"In Österreich gibt es keine solchen Weihnachtsgeschenke von Seiten der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB)", ortete Reisenzahn ein "bisheriges Versagen der Behörden".