Das Land Oberösterreich erlaubt den Welser Geschäftstreibenden in den Straßen rund um die "Weihnachtswelt" die Öffnung an vier Adventsonntagen. Angestellte dürfen an diesen Tagen nicht eingesetzt werden. Das teilte Wirtschaftslandesrat Michael Strugl (ÖVP) am Donnerstag mit.

Die Regelung gilt an den vier Sonntagen von 29. November bis 20. Dezember, jeweils von 14 bis 18 Uhr. Es dürfen alle Waren außer Lebensmittel angeboten werden. Man gehe davon aus, dass die Nachfrage nach diesen durch die "Weihnachtswelt" ausreichend abgedeckt sein werde, so Strugl.

Die Gewerkschaft hatte sich im Vorfeld heftig gegen die von der städtischen Tourismus und Marketing GmbH gewünschte Sonntagsöffnung gewehrt. In einer Urabstimmung unter 253 Welser Handelsangestellten hatten sie 95,7 Prozent abgelehnt.

Scharfe Kritik der Arbeiterkammer

"Es ist heuchlerisch. Einerseits beteuert die ÖVP, allen voran der Landeshauptmann, wie wichtig die Sonntagsruhe sei, andererseits lassen die angeblich Christlich-Sozialen keine Gelegenheit aus, die Ladenöffnung weiter zu liberalisieren", ärgert sich indes der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer über die Verordnung. Der freie Sonntag sei 2001 in die oberösterreichische Landesverfassung aufgenommen worden. "Wenn Landesrat Dr. Strugl jetzt verordnet, dass die Geschäfte in Wels im Advent auch an Sonntagen öffnen dürfen, bricht er ganz klar die Verfassung", sagt Kalliauer. 

Damit würde die ÖVP nicht nur die Landesverfassung, sondern auch ihr eigenes politisches Programm brechen. Denn auf Seite 32 des Arbeitsübereinkommens zwischen ÖVP und FPÖ finde sich ein Bekenntnis zum arbeitsfreien Sonntag. "Das Bekenntnis zum freien Sonntag war ein scheinheiliges. Tatsächlich ist dieses Übereinkommen nicht einmal das Papier wert, auf dem es gedruckt ist."