Das Kartellobergericht hat den Handelskonzern Spar zu einer Geldstrafe von 30 Millionen Euro verdonnert. In der ersten Instanz war das Unternehmen noch mit einem Bußgeld von drei Millionen Euro davon gekommen. Damit hat sich die Strafe in der Berufung verzehnfacht. Es ist eine der höchsten Kartellstrafen in der österreichischen Geschichte.

Bei dem Urteil geht es um Preisabsprachen bei Molkereiprodukten. Die Höchstrichter stellten klar, dass es kartellrechtlich unzulässig sei, dass ein Abnehmer den Lieferanten dazu bewegt, ein bestimmtes Preisniveau bei anderen Abnehmern durchzusetzen. Zur Höhe heißt es vom Richtersenat, "dass ein Bußgeld nur dann abschreckend wirkt, wenn dessen Höhe und Wahrscheinlichkeit den zu erwartenden Kartellgewinn übersteigt".

2002 bis 2012

Der vorliegende Kartellrechtsverstoß sei, gemessen an den Kriterien Schwere, Dauer, Vorsatzgrad und Finanzkraft des betroffenen Konzerns, jeweils als deutlich überdurchschnittlich anzusehen. Der betroffene Konzern habe sein Verhalten zudem auch noch nach Hinweisen auf die Rechtswidrigkeit durch den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie fortgesetzt. Die Preisabsprachen hätten konkret von 2002 bis 2012 gedauert.

Die Kartellbehörde hatte den heimischen Lebensmittelhandel in den vergangenen Jahren ins Visier genommen. Der Spar-Konkurrent Rewe mit den Marken "Billa", "Merkur" und "Penny" musste 2013 eine Rekordstrafe von 20,8 Millionen Euro zahlen. Auch mehrere Produzenten wurden abgestraft.

"Vereinfacht beurteilt"

Spar-Chef Gerhard Drexel, der gegen die Kartellbehörde in die Offensive gegangen ist, erklärte in einer Aussendung, die Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. "Über das Ergebnis sind wir jedoch enttäuscht", so Drexel. Aus seiner Sicht sind die vielschichtigen Lieferanten-Händler-Beziehungen im Verfahren stark vereinfacht beurteilt worden.