Zwei Wochen, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten in die USA für ungültig erklärt hat, ist in Irland, EU-Sitz des US-Internetkonzerns, ebenfalls eine Entscheidung ergangen: Der High Court in Dublin ordnete eine Untersuchung der Facebook-Datentransfers unter dem Aspekt des Datenschutzes an.
Diese Untersuchung obliegt der irischen Datenschutzkommission. Die Entscheidung in Dublin und das am 6. Oktober in Luxemburg ergangene EuGH-Urteil sind die Konsequenz einer Beschwerde des Salzburgers Max Schrems. Er hatte gegen die Übermittlung von Facebook-User-Daten in die USA mit der Begründung geklagt, da spätestens seit der NSA-Affäre deren Sicherheit nicht mehr gegeben gewesen sei. Der EuGH kam zu dem Schluss, dass Server in den Vereinigten Staaten kein sicherer Hafen (Safe Harbor) seien und erklärte die Rechtmäßigkeit der Übermittlung der Facebook-Daten für ungültig.
Untersuchung wider Willen
Die irische Datenschutzkommission hatte eine Untersuchung ursprünglich abgelehnt. Ihr Rechtsvertreter Paul Anthony McDermott versicherte nun dem High Court, dass sein Klient die Sache mit der angemessenen Sorgfalt untersuchen werde. Facebooks Anwalt Rossa Fanning sagte eine konstruktive Mitwirkung des Unternehmens zu. Max Schrems bekam mit der Entscheidung auch den Ersatz seines finanziellen Aufwands zugesprochen.
Facebook hat wiederholt dementiert, die NSA, die US-National Security Agency, Zugang zu seinen Servern zu ermöglichen. Das Geschäftsmodell von Internetunternehmen wie Facebook und auch Google basiert darauf, Nutzerdaten aus der ganzen Welt in Rechenzentren - häufig in den USA - zu speichern. Dort werden Konsumgewohnheiten analysiert, um gezielt Werbung einzublenden.