Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus müssen die heimischen Lebensversicherer ab Anfang 2016 ihre Zinsversprechen bei Neuverträgen erneut zurückschrauben. Konkret sinkt der maximal erlaubte Garantiezins von bisher 1,50 auf 1,00 Prozent. Dies sehe eine für die nächsten Wochen geplante Novelle der Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Höchstzinssatzverordnung vor, so die Behörde am Donnerstag.

Die Senkung des maximalen Garantiezinses bezieht sich nur auf die garantierte Verzinsung der Sparprämie - also die einbezahlte Prämie abzüglich Steuern sowie Risiko- und Kostenanteile. Nicht betroffen davon sind die Gewinnbeteiligungen in der Lebensversicherung, die zum Garantiezins noch dazukommen. Diese dürften aber in nächster Zeit auch geringer ausfallen, da die Assekuranz in der klassischen Lebensversicherung die schon seit 2013 vorgesehenen Zinszusatzrückstellungen laut FMA noch stärker dotieren soll als dies bisher vorgeschrieben war.

Schritt für Schritt nach unten

Wegen der anhaltenden Niedrigzinsen schreibt die Finanzmarktaufsicht (FMA) der Assekuranz eine stärkere Aufstockung der Zinszusatzrückstellungen in der klassischen Lebensversicherung vor. Unternehmen und Kunden sollen die Dotierung je zur Hälfte tragen, eine Auflösung der Vorsorgen käme den Versicherten zugute. Zudem sinkt eben der maximal erlaubte Garantiezinses Anfang 2016 von 1,5 auf 1,0 Prozent.

Zuletzt war der höchstzulässige Garantiezins von der FMA per Anfang 2015 von 1,75 auf 1,5 Prozent reduziert worden, doch jetzt sieht man sich zu einer weiteren Rücknahme für Neuverträge ab Jänner veranlasst. Die Verordnung soll in den nächsten Wochen kommen. Neu ist dabei, dass die Obergrenze ausdrücklich nicht mehr als pauschale Ermächtigung verstanden werden soll, sie voll auszuschöpfen. Vielmehr soll sie jeder einzelne Lebensversicherer individuell nach dem Grundsatz der Vorsicht für sein Haus festlegen, wie FMA-Vorstandsdirektor Helmut Ettl am Donnerstag vor Journalisten betonte.

Vorsorgen höher dotieren

Stärker als bisher geplant müssen die Lebensversicherer ferner künftig die bereits seit 2013 zu bildende Rückstellung für Zinsverpflichtungen dotieren, und der vollständige Aufbau muss rascher erfolgen. Auch mit dieser Vorgabe reagiert die Aufsichtsbehörde auf das niedrige Zinsniveau. Sollten ursprünglich 700 Mio. Euro binnen zehn Jahren zur Seite gelegt werden, müssen es nun bis zum Jahr 2021 knapp 1,5 Mrd. Euro sein. Davon dürften heuer bis Jahresende aber kaum mehr als 320 Mio. Euro vorhanden sein, sodass die Lebensversicherer noch gut 1,1 Mrd. Euro zu stemmen hätten.

Die Rücklagen sollen zur Hälfte die Unternehmen selbst aufbauen - aus den ansonsten ihren Aktionären zustehenden Gewinnen. Die andere Hälfte müssen die Kunden tragen, für die dann bis zur vollen Dotierung ihre Gewinnbeteiligung, die zum Garantiezins noch dazukommt, knapper ausfällt. Normalerweise kann sich das Unternehmen circa ein Zehntel des Gewinns behalten bzw. dieser geht an die Aktionäre, und die restlichen 85 Prozent an die Versicherungsnehmer. "Die zehn Prozent laufen jetzt de facto in die Lebensversicherungs-Rückstellung", so Ettl. Wird in einem Unternehmen die nun verstärkt zu bildende Zinszusatzrückstellung nicht benötigt, kann sie später aufgelöst werden, was dann zur Gänze den Versicherungsnehmern zugutekäme. Widmungskonform verwendet würde damit der Garantiezins gestützt.