Der frühere Telekom-Finanzvorstand und nunmehrige Kronzeuge Gernot Schieszler hat am Donnerstag im Prozess um die Vergabe des Blaulichtfunks an Tetron geschildert, dass der wegen Untreue angeklagte Ex-Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer 2004 oder 2005 auf ihn zugekommen sei, und dass dieser gesagt habe, es sei noch etwas aus der Vergangenheit offen.

Es gebe bei Tetron, also beim Behördenfunk, noch eine offene Sache, so Schieszler. "Weißt eh, mit dem Ali", erzählte der Zeuge atmosphärisch aus seiner Zeit als Finanzvorstand der Telekom. Er habe sich allerdings angesichts der guten Gewinnspanne gewundert, "warum die Republik dafür so viel Geld hergibt". Aus seiner Sicht sei der Erfolg das Ergebnis der Leistung von Lobbyist Alfons Mensdorff-Pouilly gewesen.

Abrechnung "vertrottelt"

Laut Schieszler ist eine Abrechnung für Tetron nicht mehr möglich gewesen. "Das wäre Bilanzfälschung gewesen, weil dafür keine Rückstellungen gebildet wurden", sagte Schieszler. Stattdessen habe er einen Vertrag aufgesetzt, in dem ein Geschäft für Osteuropa (Projekt Alpha) abrechnet worden ist. Dass er das überhaupt gemacht habe, nannte er am Donnerstag vor Gericht "vertrottelt".

Er sei damals immer wieder unter Druck gesetzt worden, die Zahlung zu leisten. Auch der damalige Alcatel-Österreich-Chef und ÖVP-Bundesrat Harald Himmer habe sich mehrmals danach erkundigt, sagte Schieszler aus. Außerdem habe er sich nicht mit Mensdorff-Pouilly anlegen wollen. "Er hätte mich mit drei Sätzen erledigen können." Mensdorff-Pouilly habe ein Netzwerk von Personen, die Vorstände bestellen, so Schieszler.

Staatsanwalt: Bestechungsverdacht

Schieszler sagte, er habe sich aber gewehrt, mehr als eine Million Euro auszuzahlen. Aus seiner Sicht könnte das die Konstruktion begründen, dass 800.000 Euro als Pauschalhonorar und 300.000 als Erfolgshonorar an Mensdorff-Pouilly überwiesen wurden.

Der Staatsanwalt sprach auch den bei der Tetron-Vergabe im Raum stehenden Bestechungsverdacht an. Mensdorff-Pouilly bekomme von Motorola, Alcatel und der Telekom Geld und dann geht der Auftrag für den Blaulichtfunk an dieses Konsortium, so Staatsanwalt Volkert Sackmann. "Warum haben Sie da nicht nachfragt?" Schieszler darauf: "Aus heutiger Sicht haben Sie recht." Er habe damals aber keinen Verdacht gehabt.

Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass es sich bei den an den Lobbyisten Mensdorff-Pouilly geflossenen 1,1 Mio. Euro um Bestechungsgeld für die Vergabe des Blaulichtfunks des Innenministeriums handelt, kann es aber nicht beweisen. Lediglich der Tatbestand der Untreue ist angeklagt. Fischer und Mensdorff-Pouilly rechtfertigen die Zahlung mit Beratungsdienstleistungen und Lobbying. Der Staatsanwalt hingegen kann keine Gegenleistung erkennen.