Niederländische Arbeitnehmer dürfen künftig einen Teil ihrer Arbeitszeit auch zu Hause arbeiten. Die Erste Kammer des Parlaments verabschiedete am Dienstag in Den Haag einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.

Die Zweite Kammer hatte dem bereits im vergangenen Oktober zugestimmt. Damit wird das Recht auf flexible Arbeitszeiten gesetzlich verankert.

Künftig dürfen es Arbeitgeber nur noch aus schwerwiegenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit flexibel einteilen und einen Teil zu Hause arbeiten möchte. Auf diese Weise soll es Arbeitnehmern leichter gemacht werden, Arbeit und die Sorge für Kinder oder kranke Angehörige zu kombinieren. Bisher konnten Arbeitnehmer nur eine Verkürzung der Arbeitsdauer beantragen. Das neue Gesetz gilt nur für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern.