Der US-Versicherungskonzern American International Group (AIG) darf künftig über Katastrophengebieten Drohnen zur Schadensermittlung einsetzen. Die US-Luftfahrtbehörde FAA habe die Erlaubnis dafür erteilt, erklärte AIG am Mittwoch. Mit Kameras ausgestattete Miniflugzeuge könnten helfen, die Schäden besser zu erfassen und Versicherungsansprüche schneller zu bearbeiten.

Außerdem könnten Landstriche überflogen werden, die nach einer Katastrophe vom Boden her nicht zugänglich oder für Versicherungsprüfer zu gefährlich seien.

Neben Versicherungen experimentieren auch andere Branchen mit den unbemannten Miniflugzeugen. Der US-Nachrichtensender CNN etwa erhielt die Erlaubnis, Drohnen für die Beschaffung von Bildern und Informationen zu testen. Vergangenen Monat erlaubte die FAA dem Online-Versandhändler Amazon, die Auslieferung von Paketen mit Drohnen auf einem Gelände im Bundesstaat Washington zu testen.

Amazon kritisiert Regulierungsbehörde

Amazon kann mit der jüngst erteilten Erlaubnis für Drohnen-Tests nach eigenen Angaben nicht mehr viel anfangen. Das Modell, das von der US-Flugaufsichtsbehörde FAA freigegeben wurde, sei veraltet und werde nicht mehr getestet, erklärte der zuständige Amazon-Manager Paul Misener unlängst. Das Genehmigungsverfahren habe zu lange gedauert. Amazon habe einen Antrag auch für die neue Drohne eingereicht.

Amazon kritisierte erneut, dass die US-Regulierer bei den Regeln für den kommerziellen Einsatz von Drohnen langsamer und restriktiver vorgingen als etwa ihre Kollegen in Europa. So müssen die Amazon-Drohnen laut der vergangene Woche erteilten Erlaubnis der US-Flugaufsichtsbehörde von einem ausgebildeten Piloten in Sichtweite gesteuert werden. Amazon will dagegen automatisierte Drohnen testen und dafür notfalls in andere Länder ausweichen. Der Online-Händler will in einigen Jahren mit den kleinen Fluggeräten automatisch Einkäufe zustellen.

So könnten die Amazon-Drohnen aussehen
So könnten die Amazon-Drohnen aussehen © Amazon

Im Februar hatte die US-Flugaufsichtsbehörde FAA einen Entwurf mit Regeln für die Zulassung unbemannter Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 50 Kilogramm veröffentlicht. Zu den Kernpunkten der Vorschläge zählt, dass die Drohnen nicht höher als etwa 150 Meter fliegen dürfen, nur tagsüber und stets in Sichtweite des Piloten am Boden. Damit wären Einsätze wie die von Amazon geplante Auslieferung von Paketen praktisch ausgeschlossen.

Ein Drohnenpilot muss dem Entwurf zufolge mindestens 17 Jahre alt sein und von der FAA lizenziert werden. Dazu muss er sich alle 24 Monate einem Test unterziehen. Die Geschwindigkeit einer kleinen Drohne darf 160 Stundenkilometer nicht überschreiten.

Alibaba liefert Tee per Drohne aus

Auch der chinesische Internetkonzern Alibaba testet die Auslieferung per Drohne - und liefert Kunden seiner Plattform Taobao in chinesischen Großstädten Tee aus der Luft. Der Test beschränkt sich aufgrund strenger Regeln für den chinesischen Luftraum den Angaben zufolge auf drei Tage und nur einige Gegenden der Metropolen Peking, Shanghai und Guangzhou. Ausgeliefert wird demnach nur Tee eines bestimmten Händlers.

Der Luftraum in China wird streng kontrolliert, bereits in geringen Höhen. Die Regierung erlaubt den Einsatz ziviler Drohnen in gewissen Fällen, etwa für Rettungseinsätze. Anbieter müssen im Vorhinein jedoch eine Erlaubnis beantragen. Alibaba erklärte, der Logistikanbieter YTO Express habe für den Drohnen-Test eine Genehmigung eingeholt. Medienberichten zufolge hatte 2013 eine Bäckerei in Shanghai Pläne zur Kuchen-Auslieferung per Drohne fallen lassen müssen, nachdem Bedenken zur öffentlichen Sicherheit laut geworden waren.

Alibaba stellt in China Tee per Drohne zu
Alibaba stellt in China Tee per Drohne zu © KK

Auch Google experimentiert mit dem Programm "Wing" an der Auslieferung von Dingen per Drohne. Die Deutsche Post hatte im September die Auslieferung von Medikamenten und anderen dringend benötigten Gütern auf die Nordseeinsel Juist per Paketcopter aufgenommen.