Vor der Selbstauflösung der teilstaatlichen Volksbanken AG (ÖVAG) muss jetzt ein Problem eines kurzfristigen Kapitallochs umschifft werden. Die ÖVAG wird zu einer "Bad Bank" - aber erst Ende Juni 2015. Damit muss der Wirtschaftsprüfer die Bank 2014 zu Zerschlagungswerten bilanzieren, was Abschreibungen von mehr als einer halben Milliarde bringt, und den ohnehin schon hohen Verlust weiter erhöht.

Weil die ÖVAG im ersten Halbjahr 2015 noch eine Bank mit Banklizenz ist, also damit auch den Banken-Kapitalregeln unterliegt, wird die Bank ab Ultimo 2014 die gesetzlich geltenden Kapitalregeln brechen.

Kapitalloch

Dem Vernehmen nach haben die Wirtschaftsprüfer darauf verwiesen, dass ein Beschluss am 23. Dezember zur ÖVAG-Umwandlung in eine Abbaugesellschaft heißt, dass eben nicht mehr nach Fortführungsprinzip ("going concern") bilanziert wird, sondern unter Abwicklungsannahmen als "gone concern". Das heißt eben eine teure Abschreibung auf Abbauwertniveau und ein tiefes Kapitalloch.

Ist eine Bank noch als Bank aktiv, muss sie Verlustrückstellungen bzw. Drohverlustrückstellungen bilden. Um dann keine Kapitalunterdeckung zu haben, wäre eine Verlustabdeckung nötig. Im Fall der ÖVAG wäre das ein - derzeit ziemlich unwahrscheinlich scheinender - letztmaliger staatlicher Einschuss, obwohl das Ende der ÖVAG als Bank per Ende Juni 2015 ohnehin schon besiegelt ist und in der "Abbaufirma" die Kapitalvorgaben gleich wieder weg sind.

Wie diese kritische Zeit kapitaltechnisch überbrückt werden soll, ist noch nicht klar. Denkbar wäre, dass die Aufsichtsbehörde mit Blick auf die Sondersituation eine kurzzeitige Unterdeckung unter strikten Auflagen toleriert. Die Hoffnung wurde am Donnerstag gegenüber der APA geäußert.

Warten auf EZB

Das hängt aber davon ab, wie die in dieser Causa entscheidende Europäische Zentralbank befindet. Von da gibt es noch keinen Bescheid. Würde noch einmal ein Nachschuss verfügt, könnte auch eine entsprechende Verfahrensdauer den Volksbankern entgegenkommen, wird gemunkelt.

Eine kurzfristige Kapitalaufstockung für die ÖVAG durch den Bund gilt als politisch nicht opportun. Der Staat hat bisher schon 1,3 Mrd. Euro in die Problembank gesteckt. Schon vor dem heurigen EZB-Stresstest war klar, dass der Staat nichts mehr in die sieche Bank einschießen wird, deshalb wurde die Abbauvariante so gewählt.

Als ausgeschlossen gilt von informierter Seite indes eine Variante, den Abbau jetzt im Dezember nicht zu beschließen, sondern eine Fortführungsbilanz für eine "lebende Bank" zu verfolgen. Würde die ÖVAG jetzt nicht auf Abbau gestellt, wäre dann nämlich das Kapitalloch zu stopfen, das die Europäische Zentralbank im Stresstest errechnet hat: Das waren mehr als 860 Mio. Euro.

Die ÖVAG hatte schon zum Ende des 3. Quartals einen Konzernverlust von 230 Mio. Euro ausgewiesen. Sonderhauptversammlung zum Verlust-Problem ist am 23. Dezember.

Der Bund hält 43,3 Prozent an der ÖVAG, Mehrheitseigentümer sind die österreichischen Volksbanken, deren Holding 51,6 Prozent hält. 3,8 Prozent hält die deutsche DZ Bank, die RZB hält 0,9 und sonstige Aktionäre 0,4 Prozent.