Das Hickhack im Konkursverfahren der Baufirma S.K.T. (vormals Life Haus) wird sich noch lange hinziehen - für die betroffenen Häuslbauer gibt es jetzt aber endlich doch wieder einen Lichtblick.

Grundbuch. Denn seit 27. März 2007 steht fest: Bis auf zwei kommen alle der rund 70 Käufer der Häuser ins Grundbuch - und können somit auch beruhigt weiterbauen. "Damit sind sie eigentumsrechtlich auf der sicheren Seite", stellt auch Masseverwalter Otto Werschitz fest. "Die beiden, die nicht ins Grundbuch kommen, erhalten aber vom Treuhänder ihr Geld zurück. Es ging dabei aber ohnedies nur um Liegenschaftskäufe". Die Kaufverträge werden in diesen Fällen rückabgewickelt.

Forderungen. Insgesamt sind laut Werschitz 115 Gläubigerforderungen in dem rund 13-Millionen-Euro-Konkurs zu behandeln. "Es dürften aber noch mehr werden".

Gewährleistungen. Auch die Gewährleistungen sollten kein Problem darstellen, meint Gerald Gollenz, Obmann der Immoblientreuhänder in der Wirtschaftskammer. Denn der Bauträger sei dem Erwerber eines Hauses für drei Jahre zu allen Gewährleistungen verpflichtet. "Wenn der Bauträger in Konkurs geht, tritt der Masseverwalter diese Gewährleistung ab. Das heißt, die jeweilige Subfirma haftet direkt dem Eigentümer".