Ich fühle mich nicht gut. Was muss ich tun?

WOLFGANG NAGELSCHMIED: Es gibt nur einen Rat, sofort den Arzt aufsuchen.

Und sonst?

NAGELSCHMIED: Es empfiehlt sich, den Betrieb umgehend über den Krankenstand zu informieren. Die oft zitierte Dreitagesfrist ist gesetzlich nicht verankert.

Braucht der Kranke dann auch gleich eine Arztbestätigung?

NAGELSCHMIED: Das hängt vom Chef ab. Er kann ab dem ersten Tag eine Arztbestätigung einfordern oder, wie es immer wieder üblich ist, erst ab drei Tagen Krankenstand. Das entscheidet allein das Unternehmen.

Kann man gegen eine Kündigung Einspruch erheben?

NAGELSCHMIED: Das ist kein Thema, das ist nicht möglich. Eine Kündigung, ein Grund muss nicht angegeben werden, kann nur vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. Das gilt auch für eine Entlassung, die aber immer begründet werden muss.

Was ist, wenn jemand simuliert?

NAGELSCHMIED: Da gibt es kein Pardon. Wird die Person erwischt, kann es zur Entlassung kommen.