Der Verein der Wiener Würstelstände fordert eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe bei der kommenden Pfandpflicht. Ab 2025 müssen Gastronomiebetriebe jede Packungsgröße, die sie verkaufen, wieder zurücknehmen. Vonseiten der Würstelstandbetreiber wird beklagt, dass man dafür keinen Platz habe und deshalb gefordert, von der Rücknahmepflicht ausgenommen zu werden. Die Forderung bezieht sich auf alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche unter 25 Quadratmetern.
Somit wären von der Ausnahme „locker über 1.000 Betriebe in Wien“ betroffen, sagte Marko Fischer, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Wien, im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag. Hierbei sind nicht nur Würstelstände inkludiert, sondern beispielsweise auch Sushi- oder Kebabverkäufer. Das sei aus Sicht der Würstelstandlerinnen und Würstelstandler kein Problem, da große Supermarktketten bereits Millionen in die Umsetzung der Rücknahme investiert hätten.
Platzproblem durch Pfandflaschen
René Kachlir vom Würstelstand „Zum scharfen René“ beklagt beim Gesetzesentwurf vor allem, dass kleine Betriebe Flaschen annehmen müssten, die sie gar nicht verkaufen. Insbesondere sonntags und nachts müssten die kleinen Betriebe besonders viele Flaschen entgegennehmen. Platztechnisch sei es für viele Stände schwierig, drei große Säcke mit insgesamt 450 zurückgegebenen Flaschen zu lagern. Erst dann dürfe man anrufen, sodass der Pfand abgeholt wird, so Kachlir. „Die 25 Cent“, die pro Pfandeinheit eingenommen werden, „sind ja kein Körberlgeld“, gibt der Würstelstandbetreiber zu bedenken, da er den Betrag auch an seine Lieferanten zahle und somit nicht daran verdiene.
Konkret richtet sich die Forderung des Vereins der Wiener Würstelstände an Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne). An sie hat der Zusammenschluss einen offenen Brief geschrieben und diesen medienwirksam vorgestellt. Kachlir schlägt vor: „Setzen wir uns zusammen und finden wir eine Lösung.“
Seitens des Umweltministeriums hieß es in einer Reaktion gegenüber der APA, dass „kleine Geschäfte und Stände ohne Automaten nur das zurücknehmen müssen, was sie auch verkaufen“. Würstelstände seien demnach nicht verpflichtet, von jemandem die gesammelten leeren Flaschen zurückzunehmen, „aber schon die ein oder zwei Dosen, die in der Regel vor Ort konsumiert werden“. Weiters sei eine Steigerung der Abholfrequenz der Gebindesäcke „in fortgeschrittenen Verhandlungen mit Gastronomiegroßhandel, Brauereien und Getränkehandel“. Ziel sei es, dass die Gebinde - wie bei Mehrweg - „bei den Lieferungen einfach mitgenommen werden“.