Der Oberste Gerichtshof hat die irreführende Aufmachung eines Erfrischungsgetränks bestätigt. Konkret sei die Aufmachung von „Römerquelle bio limo leicht“ in der Geschmacksrichtung „Zitrone/Limette/Minze“ irreführend, weil Limette und Minze bloß in Form von natürlichen Aromen beigesetzt sind.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums Coca-Cola HBC Austria und Römerquelle geklagt. Coca Cola stellt das Getränk her, Römerquelle vertreibt es.

Limette, Minze und Zitrone am Etikett

Am Frontetikett sind eine Limette, vier Minzblätter und eine aufgeschnittene Zitrone naturgetreu abgebildet. Ins Auge fallen außerdem der Schriftzug „bio limo leicht“ und „zitrone limette minze“. Auf der Webseite von Römerquelle und von zwei Supermärkten wurde das Getränk mit folgenden Beschreibungen beworben: „Ihr Fruchtanteil besteht aus Obst aus biologischem Anbau“ und „Die Kombination aus prickelndem Römerquelle Mineralwasser und Anteilen biologisch angebauter Zitrone, Limette und Minze“. Jedoch: Der Minzgeschmack wird lediglich durch natürliches Minzaroma erzeugt, der Limettengeschmack durch eine Mischung aus Zitrusfrüchte-Aromen, die nur zu einem untergeordneten Teil aus natürlichem Limettenaroma besteht.

Der VKI sah darin eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung, Coca Cola und Römerquelle hielten dem entgegen, dass das Produkt immerhin Aromen aus den abgebildeten Früchten enthalte.

Höchstgericht bestätigt Rechtsansicht

Der OGH bestätigte die Rechtsansicht des VKI nun: Die gesamte Aufmachung erwecke den Eindruck eines selbstgemachten, naturbelassenen Erfrischungsgetränks und suggeriere eine Rezeptur mit wenigen Zutaten in minimal verarbeiteter Form. Das Erfrischungsgetränk erfülle diese Erwartungshaltung nicht, insbesondere wenn der Limettengeschmack nur durch ein Zitrusfrüchte-Aromen-Gemisch aus vorwiegend anderen Zutaten als Limette gewonnen werde.

„Das Urteil bringt erfreuliche Klarstellung und zeigt deutlich, dass insbesondere Aufmachungen mit der naturgetreuen Abbildung von Früchten hohe Erwartungen hervorrufen“, kommentiert VKI-Juristin Barbara Bauer das Urteil.