Fehlende oder desolate Tourismusinfrastruktur ist ein Ärgernis, das Kärnten-Urlauber häufig beklagen, beispielsweise mit Schlaglöchern übersäte Radwege. Gleichzeitig fehlt dem Land das Geld, um den enormen Bedarf an Verbesserungen oder Erneuerungen auch nur annähernd zu decken. Ein Dilemma, das durch die Reform sowie massive Erhöhung der Orts- und Nächtigungstaxe zumindest teilweise behoben werden könnte.

Deutliche Erhöhung angedacht

Die Höhe der Gebühren, die die Gemeinden von Urlaubsgästen einheben, ist in Kärnten im Orts- und Nächtigungstaxengesetz geregelt. Es sieht vor, dass jede Gemeinde je Person und Nächtigung eine Ortstaxe von 36 Cent bis zwei Euro festsetzen kann, eine Abstufung nach Jahreszeit und Ortsteilen ist zulässig. Möglich ist auch eine pauschalierte Ortstaxe. 70 Cent Nächtigungstaxe werden vom Land eingehoben, zuletzt erhöht 2023.

Nun könnte in Kärnten die Orts- und Nächtigungstaxe deutlich angehoben werden. Als eine Art „Aufenthaltsabgabe“ soll sie auf 4,50 oder 4,60 Euro nahezu verdoppelt werden, die zusätzlichen Einnahmen sollen dringend benötigte Mittel für Tourismusprojekte bringen.

Land soll dazuzahlen

Geld, das Touristen berappen müssen. Tourismusvertreter sollen daher ihre Zustimmung an die Einrichtung eines Tourismusinvestitionsfonds knüpfen – nach dem Vorbild Salzburgs. Zumindest 50 Cent aus der erhöhten Abgabe sollen künftig in einen solchen Topf fließen, bei rund 9,5 Millionen erfassten Nächtigungen wären das mehr als 4,5 Millionen Euro. Verknüpft mit der Forderung, dass das Land die Mittel verdoppelt. In Summe würden dann rund zehn Millionen Euro pro Jahr an Mittel zweckgebunden für Tourismusinfrastruktur zur Verfügung stehen. Ein Gremium soll das Geld an Projekte landesweiter Relevanz vergeben, etwa neue Wander- und Radwege oder Badehäuser.

Touristen sollen nicht nur mehr zahlen, sondern auch profitieren: Sie würden öffentliche Verkehrsmittel in Kärnten „gratis“ nutzen können. 90 Cent der neuen Abgabe wären dafür gewidmet, heißt es. Fixiert ist die Reform noch nicht, in der Koalition wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, involviert sind etwa Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) und Tourismusreferent Sebastian Schuschnig (ÖVP). In Kraft treten könnte das neue Gesetz wohl erst 2026.