An zwei Befunden ist nicht zu rütteln, wenngleich sie bekannte hygienische Defizite beschreiben: dass es zu viel Filz zwischen den Gewalten gibt und zu viel falsche Nähe, vor allem im Bermudadreieck zwischen Justiz, Politik und Medien. Und: dass das Weisungsrecht entsorgt und ersetzt gehört durch eine unabhängige Instanz. In der Streitfrage darüber, ob das eine Einzelperson sein soll oder ein Senat, empfahl die Kommission Letzteres, mit dem besseren Argument: Ein Gremium wird tendenziell robuster sein als ein einzelner Generalstaatsanwalt.