In der Vorwoche hat der Nationalrat neue versicherungsrechtliche Regelungen für die Telearbeit beschlossen – und auch das „Homeoffice“ fällt nun darunter. Während bisher vom Begriff Homeoffice lediglich Arbeiten am Haupt- oder Nebenwohnsitz des Arbeitnehmers oder eines nahen Angehörigen umfasst waren, werden künftig die arbeitsrechtlichen Bestimmungen im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) auf ortsungebundene Telearbeit ausgedehnt. Das gilt ab 2025. Doch was bringen die Neuerungen konkret mit sich. Die Expertin Birgit Leinfellner, Senior Managerin bei der Kanzlei Rabel & Partner/Deloitte, gibt einen Überblick.
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