Nachdem der Masseverwalter im Konkursverfahren über das persönliche Vermögen von Signa-Gründer René Benko Klage sowie eine einstweilige Verfügung gegen Benkos Mutter Ingeborg als Erststifterin zweier Privatstiftungen eingebracht hatte, liegt nun eine erste Entscheidung vor: Das Landesgericht Innsbruck habe die einstweilige Verfügung bewilligt, Benkos Mutter dürfe damit ihre Stifterrechte nicht mehr in dem Ausmaß ausüben, hieß es seitens der klagenden Anwälte.
Dies bedeute konkret, dass sie keine Änderungen an den Stiftungserklärungen bzw. den beiden Stiftungsstatuten mehr durchführen dürfe, erklärte Rechtsanwalt Daniel Tamerl von der Innsbrucker Kanzlei CHG, der auch Masseverwalter Andreas Grabenweger angehört und die die Zivilklage in seiner Vertretung eingebracht hatte, vor Journalisten am Mittwoch in Innsbruck. Dies sei Ingeborg Benko ab sofort untersagt, sofern sie dies in „Abstimmung mit Dritten“, also wie vermutet mit ihrem Sohn, durchführe. Die Entscheidung betreffe die Laura Privatstiftung mit Sitz in Innsbruck sowie die Ingbe-Stiftung im Liechtensteiner Vaduz.
Jahrelanger Prozess
Die einstweilige Verfügung sei ab sofort in Kraft, die Mutter Benkos könne gegen die nunmehr eingeschränkte Befugnis auf Ausübung ihrer Rechte berufen. Die einstweilige Verfügung betreffe aber nur jenen Teil der Klage, der sich auf die Unterlassung der Ausübung der Stifterrechte durch Benkos Mutter bezieht. Den zweiten Teil der Klage – nämlich dass die Stifterrechte dem Insolvenz- bzw. Masseverwalter zukommen sollen, hingegen nicht. Dies müsse im Hauptverfahren ausjudiziert werden und werde – bis es durch sämtliche Instanzen gegangen ist – „wahrscheinlich Jahre“ dauern. „Ich rechne damit erst in drei oder vier Jahren“, erklärte Masseverwalter Grabenweger.
Wie weit profitiert Benko?
Soweit die vorerst schlechte Nachricht für die Benko-Seite, aber es gibt offenbar auch eine gute: Auf den „Stiftungszweck“ der beiden Stiftungen habe diese rechtliche Auseinandersetzung vorerst keine Auswirkungen, der Masseverwalter habe weiter keinen direkten Zugriff. Solange jedenfalls nicht, bis die Zivilrechts-Causa rechtskräftig entschieden ist. Der Stiftungszweck lautet nach Angaben von Tamerl, Grabenweger und Kanzleigründer Dietmar Czernich: Versorgung der Angehörigen. Und obwohl René Benko – im Gegensatz zu seiner Mutter – weder als Begünstigter der einen noch der anderen Stiftung aufscheint, vermutet man, dass er dies quasi über den Umweg seiner Mutter doch ist.
Vermögenswerte im dreistelligen Millionen-Bereich
„Unsere Behauptung lautet, dass Benko weisungsbefugt gegenüber seiner Mutter ist. Seine Mutter muss das aufgrund einer internen Vereinbarung machen. Da braucht es gar keine schriftliche Vereinbarung, das kann mündlich gemacht worden sein. Für uns ist aber das Weisungsrecht auf den Masseverwalter übergegangen“, erklärte Czernich. Letzterer Punkt werde aber erst nach Rechtskraft des Hauptverfahrens entschieden sein. Dies müsse ausgefochten werden, vorerst könne man in Bezug auf die Stiftungen von einem „Einfrieren“ reden. Dieses Einfrieren bedeute aber nicht, dass die Begünstigten – und laut den Anwälten mutmaßlich auch Benko selbst – inzwischen nicht weiter „bedacht werden“ können. Was nicht ganz unwesentlich ist, schließlich vermute man, dass allein in der Laura Privatstiftung, benannt nach Benkos Tochter, Vermögenswerte im dreistelligen Millionenbereich geparkt sind.
„Rechtsgeschichte schreiben“
Mit der eingebrachten Klage und dem Begehren auf Übertragung der Stifterrechte auf den Masseverwalter könne man „Rechtsgeschichte schreiben“, sollte dies durchgehen, betonte der renommierte Anwalt. Schließlich betrete man damit „juristisches Neuland“. Es gehe darum, dem „Missbrauch“ von solchen Privatstiftungen einen Riegel vorzuschieben. Solche an sich zulässigen Stiftungen könnten nämlich auch „zur Vermögensverschleierung missbraucht werden.“ „Sehr problematisch“ sei es, wenn Stifter „die Kontrolle haben und gleichzeitig geschützt sein wollen vor den Gläubigern“. Benko habe dies mit dem erwähnten Änderungsvorbehalt „auf die Spitze getrieben.“
„Wo ist Benkos Vermögen?“ stellte indes der Masseverwalter selbst die Frage und gab sich die Antwort: „Die Wahrheit ist, niemand weiß es.“ Es sei „durchaus möglich, dass er über kein Barvermögen verfügt.“ Möglich sei auch, dass vielleicht „etwas auf Off-Shore-Konten liegt.“ Das „Prinzip Benko„ sei aber offenbar stets gewesen: „Er hat es sich gut gehen lassen allein als wirtschaftlicher Eigentümer.“ So habe ihm selbst „weder die bekannte Villa noch der Privatjet je gehört“, sondern immer stand dahinter eine Stiftung oder Gesellschaft als wirtschaftlicher Eigentümer, sagte Grabenweger. Das Konkursverfahren und die Suche nach Benkos Vermögen sei nicht zuletzt deshalb „sehr komplex und zeitraubend“, auch wenn die Seite des Investors an sich „gut“ kooperiere.
Leben in Saus und Braus?
Da viele Menschen fragen würden, warum Benko als „Konkursant“ im Prinzip dasselbe Leben „in Saus und Braus“ wie vorher leben könne, könne man folgendes zur Antwort geben, so Rechtsanwalt Czernich: Dies hänge eben damit zusammen, dass das „Vermögen, das er für seine persönliche Lebensführung benötigt, im Wesentlichen in Privatstiftungen geparkt ist.“ In der Ingbe-Stiftung beispielsweise auch sechs Gardasee-Villen sowie Gold von beträchtlichem Wert.
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tirolers war Ende April eröffnet worden. 30 Gläubiger machten rund 2 Mrd. Euro an Forderungen geltend. Nur 47,3 Mio. davon wurden vorerst anerkannt.