Der Rechnungshof (RH) ortet Verbesserungsmöglichkeiten beim System der Einlagensicherung in Österreich. In einem am Freitag veröffentlichten Bericht bescheinigt er dem geltenden System zwar, bisher seinen Zweck erfüllt zu haben, hält aber unter anderem Mängel bei der Dokumentation von Abwicklungsfällen seitens der Finanzmarktaufsicht (FMA) fest. Die Behörde empfiehlt der FMA, genauere Richtlinien für die Nachverfolgung von Einlagensicherungsfällen zu erarbeiten.

Die Einlagensicherung schützt Anlegerinnen und Anleger vor Verlusten, etwa im Fall einer Pleite. Das derzeitige System besteht seit 2019. Damals wurde es neu organisiert, um den Zugang zur Entschädigung im Sicherungsfall zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es sieht vor, dass Einlagen bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 pro Person und Kreditinstitut geschützt sind, in bestimmten Fällen sind es bis zu 500.000 Euro. Tritt ein Sicherungsfall ein, müssen Entschädigungen binnen maximal sieben Tagen ausbezahlt werden.

„Erhöht die Komplexität“

Bedient werden diese Entschädigungen aus den Einlagensicherungsfonds der Sicherungseinrichtungen. Seit November 2021 gibt es dafür drei Institute: Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges. m.b.H., die Österreichische Raiffeisen-Sicherungseinrichtung eGen (ÖRS) sowie die Sparkassen-Haftungs GmbH.

Dazu äußern sich die Prüfer kritisch: So sei mit drei Sicherungsinstitutionen das Ziel, ein einheitliches System zu schaffen, nur bedingt erreicht worden. „Zwar konnten die Mehrgleisigkeiten im Vergleich zur Organisationsstruktur, die bis Ende 2018 bestand, reduziert werden“, schreiben sie. Der Umstand, dass mehrere Institute zuständig sind, erhöhe die Komplexität aber wieder - und die Anforderungen bei deren Beaufsichtigung für die dafür zuständige FMA.

Allerdings hat das System aus Sicht der Prüfer bisher - zwischen 2020 und 2022 kam es zu vier Einlagensicherungsfällen - grundsätzlich funktioniert und seinen Zweck, die Vorfinanzierung der Ansprüche, erfüllt. Lobend halten sie zudem fest, dass die Feststellung der Einlagensicherungsfälle durch die FMA angemessen erfolgt sei und diese die erforderlichen Veröffentlichungen zeitgerecht vorgenommen habe. Auch die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) „leistete im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags einen Beitrag zur Identifikation, Einschätzung und Prävention von Risiken und trug damit zur Sicherung der Finanzmarktstabilität bei“, wie es in dem Bericht heißt.

Verbesserungsbedarf bei der Dokumentation

Verbesserungsbedarf sieht der Rechnungshof bei der Dokumentation durch die FMA: So sei die Nachverfolgung der Einlagensicherungsfälle nicht in allen Fällen übersichtlich dokumentiert worden. Auch liege keine „FMA-interne Richtlinie zur Weiterverfolgung eines Sicherungsfalls, beispielsweise mit Vorgaben zum Reporting im Rahmen von Sicherungsfällen“ vor. Außerdem habe die Aufsicht nicht definiert, wie sie bei einer Verzögerung der Lieferung von Kundendaten in einem Sicherungsfall vorgehen würde. Das sei insofern problematisch, als eine Nichtlieferung oder verspätete Lieferung den Auszahlungsprozess bereits in der Anfangsphase stoppen oder verzögern würde – was eine Verletzung der gesetzlichen Fristen für die Auszahlung zur Folge haben könnte.

Die FMA solle daher „Arbeitsanweisungen und Richtlinien dafür erarbeiten, wie Einlagensicherungsfälle abgewickelt und weiterverfolgt werden“ können, regen die Prüfer an. Außerdem empfehlen sie der FMA und der OeNB, die Frequenz von Vor-Ort-Prüfungen bei den Sicherungseinrichtungen zu erhöhen und die entsprechenden Prüfprogramme anzupassen – etwa um ausgewählte Themen bei mehreren Sicherungseinrichtungen vergleichend prüfen zu können.