Die schwächelnde Industrie- und Bauwirtschaft belastet weiterhin den heimischen Arbeitsmarkt. Ende April gab es im Vergleich zum Vorjahresmonat um 11,1 Prozent mehr Personen ohne Job. Rechnet man Arbeitslose und AMS-Schulungsteilnehmer zusammen, dann waren 367.847 Personen ohne Beschäftigung, ein Plus von 36.691 Betroffenen. Die Arbeitslosenquote in Österreich erhöhte sich um 0,6 Prozentpunkte auf 6,8 Prozent.
Vorwürfen, wonach das Arbeitslosengeld durch die Inflation de facto gekürzt worden sei, entgegnet Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher am Freitagabend in der ZiB2. Das Arbeitslosengeld bemesse sich schließlich an der Höhe der Löhne der Betroffenen. Zudem sei die Dauer der Arbeitslosigkeit im Schnitt zuletzt stetig zurückgegangen. Trotz ansteigender Arbeitslosigkeit, die er „nicht schönreden“ wolle, sei die soeben veröffentlichte April-Arbeitslosigkeit die drittniedrigste seit dem Jahr 2008, ist Kocher um Einordnung bemüht.
Bewerbung sei keine Flucht
Die jüngste Debatte um die einstige Corona-Kurzarbeitsregelung, für die rund 9,8 Milliarden Euro aufgewendet worden sind und die auch Unternehmen zugutegekommen ist, die Gewinne gemacht haben, verteidigt Kocher (der damals noch IHS-Chef war). Es sei damals vor allem darum gegangen, „Massenarbeitslosigkeit zu verhindern.“ Die Arbeitslosigkeit sei schlagartig auf 600.000 gestiegen, es drohten sogar eine Million Arbeitslose, „das wäre ein soziales Desaster gewesen“, so Kocher. Zudem sei das Kurzarbeitsgeld an die Arbeitnehmer gegangen.
Kocher hatte zuletzt auch aufgrund seiner Bewerbung für das Amt des Nationalbank-Gouverneurs für Aufsehen gesorgt – und von einer „interessanten“ Option gesprochen. Er hielt aber auch fest, das dies „keine Flucht“ sei. Er sei mit „voller Kraft“ Arbeits- und Wirtschaftsminister, sagte er bereits am Donnerstag bei einer Arbeitsmarkt-Pressekonferenz. In der ZiB2 betonte er abermals, dass ihn als Ökonomen diese Aufgabe reizen würde. Die Ausschreibung sei aber nicht auf ihn zugeschnitten gewesen. Eine Unvereinbarkeit sehe er ebenfalls nicht. Schließlich habe sein Ministerium keine Aufsichtspflicht gegenüber der Nationalbank, „ich sehe keine Unvereinbarkeit“, so Kocher.