Die Datenschutz-Organisation Noyb hat zusammen mit einem betroffenen Bürger eine Beschwerde gegen den ChatGPT-Anbieter OpenAI wegen Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingereicht. Die von Aktivist Max Schrems mitbegründete Organisation warf OpenAI am Montag vor, im Fall einer „Person des öffentlichen Lebens“ falsche Angaben zu persönlichen Daten zu machen, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit einer Berichtigung oder Löschung einzuräumen.
Schrems hatte zuvor bereits den Facebook-Konzern Meta in zwei Klagen das Fürchten gelehrt und dabei zweimal vor dem Europäischen Gerichtshof wichtige Datenabkommen zwischen den USA und Europa gekippt.
Noyb: Keine Korrektur möglich
In der Auseinandersetzung mit ChatGPT-Entwickler OpenAI wirft Noyb dem US-Unternehmen vor, den Menschen in Europa ihre Rechte nach der DSGVO zu verweigern. Im konkreten Fall, in dem es auch um ein falsches Geburtsdatum ging, habe OpenAI damit argumentiert, dass eine Korrektur der Daten nicht möglich sei. Man könne zwar Daten bei bestimmten Anfragen blockieren, etwa den Namen des Prominenten. Man könne ChatGPT aber nicht daran hindern, alle Informationen über den Beschwerdeführer zu filtern.
Die Noyb-Beschwerde im Originallaut
Noyb warf OpenAI weiterhin vor, nicht angemessen auf das Auskunftsersuchen des Beschwerdeführers reagiert zu haben. Obwohl die DSGVO den Nutzerinnen und Nutzern das Recht einräume, eine Kopie aller persönlichen Daten zu verlangen, habe es OpenAI versäumt, die verarbeiteten Daten, ihre Quellen oder Empfänger offenzulegen.
Datenschutzbehörde am Zug
Maartje de Graaf, Datenschutzjuristin bei Noyb, sagte, die Verpflichtung, einem Auskunftsersuchen nachzukommen, gelte für alle Unternehmen. „Es ist selbstverständlich möglich, die verwendeten Trainingsdaten zu protokollieren, um zumindest eine Vorstellung von den Informationsquellen zu erhalten. Es scheint, dass mit jeder Innovation eine andere Gruppe von Unternehmen meint, dass ihre Produkte nicht mit dem Gesetz übereinstimmen müssen.“
Noyb und der Betroffene forderten nun die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) zu einer Untersuchung der Datenverarbeitungspraktiken von OpenAI auf. Von besonderem Interesse sei dabei die Frage, welche Maßnahmen das Start-up zur Sicherstellung der Richtigkeit persönlicher Daten getroffen habe. Gegen OpenAI müsse ein Bußgeld verhängt werden, um die zukünftige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.