Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) kam am Dienstag einmal mehr zusammen, um über die Entwicklungen am heimischen Finanzmarkt zu beraten. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Finanzministeriums, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB).
Das Gremium nahm die Effektivität und Administration der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) im zweiten Halbjahr 2023 unter die Lupe. Auffällig dabei: Die gemeldeten, nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente haben im Jahr 2023 rund eine Milliarde Euro ausgemacht – für das Gremium ist das ein wesentliches Indiz, dass der Rückgang der Neukreditvergabe vor allem auf die höheren Zinsen und Kosten zurückzuführen ist und von der KIM-Verordnung keine unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe ausgeht.
Zur Erklärung der Ausnahmekontingente: Laut KIM-VO muss der Eigenmittelanteil bei der Aufnahme von Krediten mindestens 20 Prozent betragen. Außerdem dürfen Wohnbaukredite nicht länger als 35 Jahre laufen und die Rückzahlungsrate darf maximal 40 Prozent des verfügbaren Nettohaushaltseinkommens ausmachen. Um den Banken trotz dieser restriktiven Kriterien einen gewissen Spielraum zu geben, stehen ihnen Ausnahmekontingente zur Verfügung, die bisher aufgrund administrativer Hürden allerdings nicht voll ausgeschöpft wurden.
Ausnahmeregeln
Abgesehen von den auch im internationalen Vergleich großzügig ausgestalteten Ausnahmekontingenten für Bankkunden, die die stregen Kriterien der KIM-Verordnung nicht zur Gänze erfüllen, gibt es bereits jetzt Erleichterungen in der KIM-V: Es gelten Ausnahmeregelungen für geringfügige Kredite und Zwischenfinanzierungen, es ist die Möglichkeit vorgesehen, die Vorperiode oder laufende Periode als Bemessungsgrundlage für die Ausnahmekontingente heranzuziehen, und es wurden Mindestausnahmekontingente eingeführt. Die letzten beiden Punkte gewährleisten den Kreditinstituten eine Planungssicherheit für die Vergabe von Krediten, die die Obergrenzen der KIM-V aufgrund ihrer spezifischen Ausgestaltungen nicht einhalten, obwohl sie den Kreditwürdigkeitsprüfungen eines Kreditinstituts genügen.
Um eine Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente zu ermöglichen, empfiehlt das Gremium der FMA eine Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Ausnahmekontingente in der KIM-V. „Dafür sollen in einer Novelle der KIM-V ein einziges institutsbezogenes Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe vorgesehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente aufgehoben werden“, heißt es in der Aussendung des FMSG. Einfach gesagt: Die Vergabe der Ausnahmekontingente wird den Banken leichter gemacht. Für Bankkunden ändert sich an der KIM-Verordnung nichts.
Kreditvergabe flexibler
Bereits der vergangenen Woche hatte sich Erste-Group-Chef und WKÖ-Bankenspartenobmann Willibald Cernko zuversichtlich gezeigt, dass es am Dienstag zu einer Einigung bezüglich einer Vereinfachung bei den Ausnahmekontingenten kommt. Eine Änderung diesbezüglich wäre vor allem für kleinere Banken wichtig, da es diesen helfen würde, die Kontingente besser zu nutzen, sagte Cernko damals. Zur heute beschlossenen Änderung sagt er: „Damit können wir den Bedürfnissen der Kunden besser gerecht werden und bei der Kreditvergabe flexibler agieren“, so Bankenobmann Cernko.
Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass die Inanspruchnahme der verschiedenen Ausnahmekontingente überaus komplex ist und diese daher gar nicht bzw. nur in eingeschränktem Umfang in Anspruch genommen werden. „Die geplante Vereinheitlichung auf ein gemeinsames Kontingent wird den bürokratischen Aufwand bei der Vergabe von Immobilienkrediten deutlich reduzieren.“