Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag hat sich für 2023 von 494 Euro auf 520 Euro für ein Kind und von 669 Euro auf 704 Euro für zwei Kinder erhöht. Der Mehrkindzuschlag wurde für 2023 von 240 Euro auf 254,40 Euro jährlich erhöht. Das Pendlerpauschale wurde infolge der hohen Treibstoffkosten von Mai 2022 bis Juni 2023 vorläufig um 50 Prozent erhöht.

Und wer so wenig verdient, dass er keine Lohnsteuer, aber Sozialversicherung zahlt, bekommt aufgrund der Negativsteuer 2023 bis zu 1105 Euro rückvergütet. Für Pendler sind es bis zu 1250 Euro.

Das nützt aber alles nichts, wenn man es nicht zurückfordert bzw. sich nicht auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung „verlässt“. 12,7 Millionen Euro an zu viel gezahlten Steuern holten die Kärntner im Vorjahr mithilfe der Kärntner Arbeiterkammer zurück. In den vergangenen fünf Jahren waren es 47,5 Millionen Euro.

Mit ihrer Aktion „Holen Sie Ihr Geld zurück“ betätigt sich die Kärntner Arbeiterkammer nun schon seit 35 Jahren als kostenloser Steuerberater für ihre Mitglieder. Dass sie damit Jahr für Jahr mehr zu tun hat, ist ihr eine Freude: „In Zeiten der Teuerung wird unsere Hilfe stärker denn je gebraucht. 2023 hatten wir um 1730 Beratungen mehr als im Jahr davor, konkret waren es 32.293“, sagt Arbeiterkammerpräsident Günther Goach.

Der Großteil lasse sich innerhalb einer halben Stunde am Telefon klären. Die AK-Steuerrechtsexperten rund um den erfahrenen Juristen Bernhard Sapetschnig holen nicht selten das Vierfache davon zurück, was ein automatischer Steuerausgleich gebracht hätte. Das zeigt das Beispiel einer teilzeitbeschäftigten Mutter dreier Kinder. Bedingt durch das niedrige Gehalt stand der Frau die Negativsteuer, der Familienbonus Plus, der Mehrkindzuschlag sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag zu. Die AK-Steuerexperten holten für die Frau für fünf Jahre 2200 Euro vom Fiskus zurück – pro Jahr. 

Bis Ende dieses Monats müssen Arbeitgeber alle Daten ihrer Beschäftigten an das Finanzamt übermitteln. Daher startet das kostenlose Steuerservice der AK Kärnten am Montag, dem 26. Februar, aufs Neue. „Wer beim telefonischen Beratungstermin seinen Steuerausgleich von uns erledigt haben möchte, braucht seine Steuerunterlagen und die persönliche Zugangskennung für FinanzOnline. Pendler sollten die Ergebnisse des Pendlerrechners bereithalten. Wer Unterhalt bzw. Alimente für Kinder bezahlt hat, sollte Unterlagen zu den tatsächlich bezahlten Unterhaltsleistungen bereithalten“, rät Sapetschnig.

Neben Familien-Steuerabsetzbeträgen eigenen sich Werbungskosten (etwa für Fortbildungen, Fachliteratur oder Arbeitsmittel) für eine Steuergutschrift. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Kosten für eine Adoption oder eine künstliche Befruchtung, Katastrophenschäden und Begräbniskosten kann man in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen. Und bis 2020 auch noch Ausgaben für Wohnraumschaffung oder -sanierung.

Bis zu fünf Jahre rückwirkend ist ein Steuerausgleich machbar, also heuer für die Jahre 2019 bis 2023. Natürlich kann man ihn auch selbst ausfüllen. Der Button „Vorausberechnung“ sagt einem sofort, was in etwa „herausschaut“.