Es ist eine Zäsur, für die der Europäische Gerichtshof im Jahr 2019 sorgt. Am 14. Mai fällt das Höchstgericht eine Grundsatzentscheidung, die als „Stechuhr-Urteil“ in die Rechtsgeschichte eingehen wird. Die zentrale Erkenntnis: Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen die Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeitsystems verpflichten – Arbeitszeiten müssen in Folge lückenlos und systematisch erfasst werden.