Der Datenschützer Max Schrems hat gegen den Kreditschutzverein von 1870 (KSV1870) eine Beschwerde und eine Anzeige eingebracht. Der Vorwurf: Der KSV1870 mache mit Daten hohe Gewinne zulasten von Privatpersonen. So erwecke der KSV1870 den Eindruck, Personen müssten für eine Selbstauskunft, die etwa von der Einwanderungsbehörde verlangt wird, bezahlen. Dabei hätten sie einen Anspruch auf kostenlose Information.
Für einen sogenannten „InfoPass“, den die Kreditschützer auf ihrer Website bewerben, werden 43 Euro verrechnet. Laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung habe jedoch jede Person das Recht, die von einem Unternehmen über sie gespeicherten Daten unverzüglich und gratis zu erhalten.
Diese Information kann auch bei Behörden wie der Einwanderungsbehörde – in Wien die MA35 – vorgelegt werden. „Die MA35 akzeptiert explizit eine gratis Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Trotzdem gaukelt der KSV1870 unwissenden Betroffenen vor, dass nur ein sogenannter ,InfoPass‘ bei Behörden vorgelegt werden kann und verlangt derzeit 43 Euro dafür“, begründete der Verein NOYB des Datenschützers die Beschwerde und Anzeige.
Kritik des Stadtrechnungshofs
Allerdings habe die MA35 auch erst nach einer Kritik des Stadtrechnungshofes reagiert. Zuvor habe die Magistratsabteilung explizit auf den kostenpflichtigen „InfoPass“ verwiesen.
Auf der kostenlosen Selbstauskunft vermerkt der KSV1870 zudem auf dem Deckblatt „Diese Auskunft ist nicht zur Vorlage an Dritte bestimmt“ und auf jedem Blatt „Diese Auskunft enthält ihre persönlichen Daten und ist ausschließlich zu ihrer eigenen Information“.
Wer auf der Website der Kreditschützer nach einer Selbstauskunft suche, lande immer wieder beim „InfoPass“, während die kostenlose Auskunft für Laien nur schwer zu finden sei, reklamierten die Datenschützer.
Alleine die MA35 verzeichne jährlich über 114.000 Behördengänge – für die Kreditschützer ergebe sich daraus ein durchaus lukratives Geschäft. Während zahlende Kunden die angeforderten Informationen innerhalb von drei Tagen erhalten, brauche der KSV1870 für die kostenlose Auskunft 25 bis 30 Tage, kritisierten die Datenschützer weiters.
So begründet der KSV1870
Bei den InfoPässen würden nur jene Informationen verwendet, die für den jeweiligen Zweck nötig seien, begründete der KSV1870 das Angebot der verschiedenen InfoPässe. „Hinzu kommt, dass wir bei den InfoPässen eine vertragliche Verpflichtung mit einer Erledigungsfrist eingehen, wohingegen bei der Auskunft nach Artikel 15 DSGVO eine gesetzliche Frist zum Tragen kommt“, teilten die Kreditschützer mit. „Wir dürfen festhalten, dass es jährlich mehreren Zehntausenden Privatpersonen möglich ist, eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO über einen der genannten Kommunikationskanäle zu bestellen.“ Ein 20-köpfiges Team bearbeite diese Anfragen – innerhalb der gesetzlichen Frist.
Nicht der einzige Kreditschützer
Der KSV1870 ist nicht der einzige Kreditschützer, der eine Selbstauskunft anbietet. Auch auf der Website des Alpenländischen Kreditorenverbandes (AKV) gibt es ein kostenpflichtiges Angebot: Eine Selbstauskunft zur Vorlage bei Behörden oder anderen Stellen könne in der Zentrale persönlich abgeholt werden und koste 35 Euro. Die Selbstauskunft gemäß Artikel 15 der DSGVO werde innerhalb von vier Wochen zugestellt. „Diese Auskunft ist nicht zur Vorlage an Dritte bestimmt“, vermerkt auch der AKV auf der Website. Da die MA35 auf die Dienste des KSV1870 und nicht auf jene des AKV verweise, habe man sich bei der Beschwerde und der Anzeige auf den KSV1870 beschränkt, teilten die Datenschützer auf Anfrage der APA mit.
Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft werde erst bei Bestellung aus externen Quellen zusammengestellt. Dafür entstünden dem Unternehmen Kosten und Aufwände, begründete der AKV den Vermerk auf der Website des Unternehmens. Damit seien der kostenpflichtige und der kostenlose Datenauszug nicht miteinander vergleichbar, so der AKV.