Die auch in Österreich stark vertretene, deutsche Drogeriekette dm wird Produkte auch künftig nicht mehr mit der Bezeichnung „klimaneutral“ bewerben. Das Unternehmen kündigte an, gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Karlsruhe nicht in Berufung zu gehen. dm will demnach aber weiter dafür kämpfen, den Begriff „umweltneutral“ nutzen zu dürfen.

Die Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte dm und weitere Unternehmen geklagt. Und sollte durch Greenwashing-Urteile recht bekommen: Das Landesgericht Karlsruhe entschied im Juli im Sinne der Umweltschützer. Dm könne das Versprechen klimaneutraler Produkte wie Flüssigseife oder Sonnenmilch nicht einlösen. Die Eigenmarke wurde aber so beworben und trägt auch ein entsprechendes Logo. Das Gericht hielt die Kompensation von CO₂-Emissionen bei der Produktion durch Zahlungen an Projekte, etwa zum Waldschutz, nicht für ausreichend.

Laut dm kein Rückzieher, Streitbegriff „umweltneutral“

Laut der Drogeriemarktkette fiel bereits im Oktober 2022 die Entscheidung, das Label „klimaneutral“ künftig nicht mehr zu verwenden, erklärte dm nun. Juristische Fragen zur Verwendung des Labels würden derzeit auch in anderen Verfahren geklärt, daher „besteht aus unserer Sicht kein Grund, die Justiz bei unserem Verfahren weiter damit zu beschäftigen“.

Das Karlsruher Gericht hatte auch die Verwendung des Begriffs „umweltneutral“ untersagt, da die entsprechenden Produkte keine ausgeglichene Umweltbilanz aufwiesen. Gegen diese Entscheidung will sich dm hingegen weiterhin wehren. „Wir sind fest davon überzeugt, dass unser auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierter Ansatz ganzheitlich und wegweisend ist“, erklärte das Unternehmen.