Am 3. Februar des heurigen Jahres gingen um 23.17 Uhr in einem Voitsberger Lokal die Lichter aus, ehe dann auch noch die Sicherungen durchbrannten. Betroffen war aber nicht die Elektroinstallation, sondern das Gemüt zweier Lokalgäste, die aneinander geraten waren. In der Folge versetzte ein Mann mit mehr als einem Dutzend Vorstrafen seinem Kontrahenten einen Kopfstoß, die Folge war ein unverschobener Bruch des Nasenrückens, weshalb es sich juristisch gesehen nur um eine leichte Verletzung handelte. Als die alarmierte Rettung bei dem Lokal eintraf, dämmerte es dem Mann, was er angerichtet hatte und er verließ das Lokal fluchtartig – was ihn vor der Ladung als Angeklagter zur Verhandlung am Bezirksgericht Voitsberg nicht bewahrte.