Es war von Anfang an ein umstrittenes Projekt, das letztlich aber von der höchsten österreichischen Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof in Wien, entschieden wurde. Nach den vier Windrädern auf der Freiländeralm I darf auch das Projekt Freiländeralm II mit weiteren 17 Windrädern umgesetzt werden. Die Crux an der Sache: Es ist der erste Windpark, der in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet wird.