"Ich weiß, dass die Person in der Hinsicht schuldig ist, weil es in Österreich verboten ist", sagt der Angeklagte. "Die Person" ist dabei er selbst und schuldig ist er insofern, als er Cannabis angebaut und konsumiert hat. Richtig schuldig fühlt er sich jedoch nicht, denn "es ist nur in Österreich verboten, ich befinde mich aber auf der Erde".

Der Angeklagte lässt sich am besten als Lebenskünstler beschreiben, ohne fixes Einkommen, Sozialversicherung und sogar mit anderer Zeitrechnung. Auf die Frage, wie viel er im Monat verdient, antwortet der 44-Jährige dem Richter: "Wann fängt ein Monat an? Wann hört er auf?" Er komme über die Runden. Was er an Vermögen hat? "Sein Leben", antwortet der Angeklagte dem Richter.

Untersuchung bei Amtsarzt

Der Richter schickt den Angeklagten zum Amtsarzt, obwohl der 44-Jährige das österreichische Gesundheitssystem nach eigenen Angaben nicht in Anspruch nimmt. Es ist jedoch die einzige Alternative zu einer Verurteilung, was er dann doch einsieht.

"Wir warten die Stellungnahme des Amtsarztes ab", so der Richter. "Der sagt Ihnen, ob gesundheitsbezogene Maßnahmen nötig sind. Danach setzen wir uns noch mal zusammen."

Eine Bitte hat der Angeklagte noch zum Schluss: Der Brief mit dem nächsten Termin möge nicht eingeschrieben kommen – denn er besitzt keinen Ausweis.