Nachdem der Angeklagte mit seinem Auto einen Unfall verursacht hatte, rief er bei der Polizei an und meldete es fälschlicherweise als gestohlen. "Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung" heißt die Tat, für die er angeklagt wurde. Es ist nicht die einzige – auch wegen Betrugs muss er sich verantworten.