Die Bezirkshauptmannschaft Weiz hat gestern wieder eine Waldbrandverordnung herausgegeben. Gemäß Paragraf 41 des Forstgesetzes sind in allen Waldgebieten des Bezirks Weiz und in deren Gefährdungsbereich (Waldrand) brandgefährliche Handlungen wie das
Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.
Bei Zuwiderhandeln gibt es Geldstrafen bis zu 7270 Euro oder vier Wochen Arrest.