Passiert ist nichts. Doch der Weizer, dessen kleine Enkelin kürzlich vor einem Geschäft von einem Schäferhund beinahe ins Gesicht gebissen worden wäre, ist noch immer aufgebracht, wenn er davon erzählt: "Ich dachte, es gibt eine Beißkorbpflicht. Das kann doch nicht sein, ein so großer Hund ohne Beißkorb!"

Info. Kann es offenbar doch. Denn laut Landessicherheitsgesetz müssen Hunde an öffentlich zugänglichen Orten entweder einen Beißkorb tragen oder an der Leine geführt werden, wie der Weizer Stadtpolizeichef Siegfried Karrer informiert. "Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, sollten aber sowieso einen Beißkorb tragen", sagt er.

Definitionsfrage. Was aber gilt nun als gefährlich? Kampfhunde? Schäfer? Pekinesen? "Natürlich sind die Grenzen fließend. Aber der Hundehalter muss schließlich immer aufpassen, dass nichts passiert", sagt Karrer. Im Allgemeinen seien die Hundebesitzer diesbezüglich aber relativ brav: "Hunde ohne Leine sieht man selten. Außer sie sind ausgerissen und alleine unterwegs. Das kommt leider immer wieder vor", so Karrer.