Er ist kein unbeschriebenes Blatt. Vier Vorstrafen weist er bereits auf, zehn Monate Haft sind aus vorigen Verurteilungen noch offen. Nun muss sich ein 43-Jähriger abermals vor dem Richter verantworten. Wegen Betrugs. Er soll sowohl seiner Ex-Lebensgefährten als auch dem Vermieter der gemeinsamen Wohnung finanziellen Schaden zugefügt haben.