Weil man die „Überlastung der Infrastruktur“ befürchtete, beschloss die Gemeinde St. Ruprecht an der Raab im Jahr 2021 einen Flächenwidmungsstopp für Wohnbaugrundstücke mit mehr als 1000 Quadratmetern. Einfamilienhäuser waren davon nicht betroffen, dafür die Bauten von Siedlungsgenossenschaften und privaten Baufirmen.