Nach anhaltenden Klagen aus der Landwirtschaft ist seit Montag die "85. Verordnung: Ausnahme vom Verbot der absichtlichen Tötung von Nebel- und Rabenkrähen" kundgemacht. Wie vorab berichtet werden jährlich 7700 Krähen zum Abschuss freigegeben. Gültig für 2023, 2024 und 2025. "Parallel dazu läuft ein Monitoring, um die Entwicklung des Krähenbestandes zu verfolgen", ergänzt man im Büro von Landesrätin Ursula Lackner.