Bienen, Wespen und Hornissen haben im Sommer und Herbst Hochsaison. In den Bezirken Leibnitz und Deutschlandsberg kann es daher schon einmal vorkommen, dass man ein Wespen- oder Hornissennest im Garten, an der Haustür oder am Fenster entdeckt. Während man Wespen ohne rechtliche Konsequenzen entfernen darf, stehen Hornissen unter Naturschutz. Aber was bedeutet das und wie lässt man den Krug auf legale Weise entfernen?
Hornissen und Wespen
Wann Feuerwehren zur Beseitigung ausrücken
![Hornissen stehen unter Naturschutz, daher müssen ihre Krüge fachmännisch übersiedelt werden Hornissen stehen unter Naturschutz, daher müssen ihre Krüge fachmännisch übersiedelt werden](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/sxppzm-8651E4F2-8A9F-47AF-8C0C-CCD47819161D_v0_l.jpg/alternates/WIDE_1200/8651E4F2-8A9F-47AF-8C0C-CCD47819161D_v0_l.jpg)