Jetzt gilt also die 2G-Regel bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen. Und werden mehr als 50 Menschen erwartet, muss die Veranstaltung bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt werden. Ein Corona-Beauftragter sowie ein Präventionskonzept sind außerdem vorgeschrieben. Das trifft auch die Kindergärten hart, feiern die Kinder ihre Martins- oder Laternenfesten doch traditionell mit Eltern und Großeltern. Wie gehen also die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Südoststeiermark damit um? Wir haben uns umgehört.