Ein junger Mann steht vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz, weil er gearbeitet hat. Das ist nicht strafbar. Aber er hat Arbeitslosengeld bezogen. Das hätte ihn auch noch nicht in die Klemme gebracht. Aber er hätte es beim Arbeitsmarktservice melden müssen, was er nicht getan hat. Aufgeflogen ist er, da nach einer Anzeige die Finanzpolizei im Unternehmen auftauchte. Für zwei Finanzpolizisten, die als Zeugen aussagen, war offensichtlich, dass der Mann in der Werkstatt gearbeitet hat: Aufgrund der Arbeitskleidung, da er ziemlich dreckig war und wegen seines Gehabes. Noch klarer dafür spricht das Personenblatt, das der junge Mann selber ausgefüllt hat. Darin sind die Arbeitszeiten angeführt. Dort steht „geringfügig“, es seien aber mehr als 15 Stunden, sagt der erste Zeuge.