Es schien eine einfache Idee, um zu Geld zu kommen. Leergutkisten stehlen, im Supermarkt in den Rückgabeautomaten stellen, Bon abziehen und an der Kasse gegen Bares einlösen. Die Sache ließ sich sogar noch perfektionieren. Man kann sich nämlich die lästige Schlepperei ersparen, indem man gleich die vollen Kisten im Geschäft nimmt und in den Automaten stellt.

Der so gut klingende Plan ging gründlich daneben. Der voll geständige „Ideengeber“ darf am Bezirksgericht Feldbach – angeklagt wegen versuchten Betruges – Entwicklung und Scheitern des Plans schildern und wie es überhaupt dazu gekommen ist.

Der junge Mann – ohne Arbeit – war aus Wien wegen eines Jobangebots in die Steiermark gekommen. Das Geld reichte für die Fahrt, dann war Ebbe in der Kasse. Mit zwei Mittätern stahl er bei einem Sportverein rund 30 Leergutkisten und lud sie ins Auto: „Genommen haben wir die Kisten alle drei, aber ich muss zugeben, dass es meine Idee war.“ Bei einem Supermarkt wollte man die Beute zu Geld machen. Aber die Kassiererin wollte nur einen Teil einlösen und auch nur, wenn etwas gekauft wird. Drei Tage später versuchte das Trio andernorts die bequemere Version – volle Kisten direkt von der Palette im Geschäft in den Automaten – und scheiterte wieder.

Der junge Mann ist kein unbeschriebenes Blatt. Wegen eines Drogendelikts läuft noch eine Probezeit. „Das ist nicht gut“, dämmert ihm. „Gebe ich Ihnen eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe“, fragt Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz rhetorisch. Die Antwort – „eine Geldstrafe bitte“ – kennt sie nämlich: „Da sind sich alle einig.“

960 Euro muss der Mann zahlen und 100 Euro Gerichtskosten. Ratenzahlung gibt es auch noch. Weil der Verurteilte gar so locker wirkt, redet ihm Schwarz ordentlich ins Gewissen: „Sie stellen alles so harmlos dar. Ich hoffe, Sie sind jetzt etwas vernünftiger geworden als Familienvater. Bei manchen fängt es so an: Ich hoffe, es hört bei Ihnen so auf.“