Es war das, was man üblicherweise eine „bsoffene Gschicht“ nennt – und die endet mitunter auch vor Gericht. Wie in diesem Fall, wo nun zwei Männer vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz sitzen und sich wegen versuchter Körperverletzung (Stöße und Faustschläge) verantworten müssen. Auch wenn reichlich Alkohol im Spiel war, ist die Sachlage doch etwas untypisch. Man könnte – unjuristisch – von „überschießender Hilfeleistung“ sprechen. Das kam so: Ein Mann wollte nach einem Preisfischen, bei dem er reichlich Alkohol konsumiert hatte, mit seinem Pkw wegfahren. Im Fahrzeug: seine Partnerin und zwei Kinder.