Als Grundlage für die weiteren Planungen und die Flächenwidmung muss jede Gemeinde ein "Örtliches Entwicklungskonzept" (ÖEK) erstellen, das vom Land genehmigt werden muss. Am Montagabend hat der Fürstenfelder Gemeinderat einstimmig das "ÖEK 1.00" für die Stadt beschlossen. "Damit stellen wir die Weichen für die Entwicklung in den kommenden zehn bis 15 Jahren", sagt Bürgermeister Werner Gutzwar (VP).