Weil er sein „Apfel-Joghurt“ hinsichtlich möglicher Allergene nicht ausreichend gekennzeichnet haben soll, musste ein Direktvermarkter aus dem Bezirk Hartberg-Fürstenfeld nach einer Ages-Prüfung gleich zweimal Strafe bezahlen. Trotz eines amtlichen Gutachtens über Verpackungshinweise und Becherinhalt, das er vorab durch ein Grazer Lebensmittelinstitut eingeholt hatte, galt sein Joghurt weiterhin als nicht „verkehrsfähig‘“. Der Landwirt weigerte sich, das zweite Bußgeld von rund 500 Euro zu bezahlen und hat rechtliche Schritte eingeleitet. In zweiter Instanz hat der Bauer, der anonym bleiben möchte, jetzt aber verloren und möchte einen Teil seiner Produktion einstellen, wie er der Kleinen Zeitung mitteilte.

Streitthema Joghurtbecher für Direktvermarkter

„Ab Herbst wird es das Joghurt in keinem regionalen Supermarkt mehr geben. Die sich ständig ändernden Auflagen sind für uns Bauern unmöglich zu erfüllen“, erklärt der Direktvermarkter. So möchten er und seine Frau anstatt der Joghurtbecher künftig mit der Produktion von Käse beginnen und diesen ausschließlich direkt ab Hof vermarkten.

Rückblick: Im Februar 2023 erhielt der oststeirische Direktvermarkter nach einer Probeentnahme durch die Ages eine behördliche Beanstandung, wonach die erforderliche Buchstabengröße der Schrift in der Zutatenliste um 0,2 Millimeter nicht erreicht wurde. Das Mindesthaltbarkeitsdatum sei – wie gefordert – nicht im unmittelbaren Sichtfeld der Produktbezeichnung und die Betriebsanschrift ebenso in zu kleiner Schrift angeführt. Die Folge: rund 1000 Euro Bußgeld.

Diese Strafverfügung hatte der Direktvermarkter beglichen. Im Zuge einer betrieblichen Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise hat er sämtliche Lebensmittelverpackungen neu gestaltet und alle beanstandeten Mängel behoben. Auf Anraten eines Lebensmittelkontrolleurs hat der Bauer auch ein Gutachten eines Grazer Instituts für Lebensmittelsicherheit und Hygiene über die neuen Produkte eingeholt. Nach kleinen Anpassungen und Hinweisen hat das Grazer „Hygienicum“ das Produkt mit amtlichem Siegel versehen und als „verkehrsfähig“ für den Markt zugelassen.

Ein Jahr darauf wurde erneut eine Probe des Produktes gezogen. Mit dem amtlichen Gutachten in der Hand fühlte sich der Landwirt auf der sicheren Seite. Vor wenigen Wochen schließlich das ernüchternde Ergebnis – wieder fordert die Ages Geld. 500 Euro, weil die Verpackung erneut nicht den Richtlinien entspreche, so das Prüfergebnis. Die Zutat „Bio-Joghurt“ sei nicht gesondert als Allergen hervorgehoben worden, so der Schriftlaut. Die Ages bezieht sich dabei auf die EU-Allergeninformationsverordnung aus dem Jahr 2011.

„Kein Bauer verfügt über eine Rechtsabteilung am Hof“

Gegen die Strafe hat der Landwirt schließlich Berufung bei der zuständigen Behörde Hartberg-Fürstenfeld eingelegt, die Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer hatte zusätzlich einen Anwalt eingeschaltet. Die Causa landete schließlich in zweiter Instanz beim Landesverwaltungsgericht. Doch auch da ist der Direktvermarkter abgeblitzt. „Kein Bauer verfügt über eine Rechtsabteilung am Hof. Wäre dies der Fall, würde sich die Ages wohl nicht die Mühe machen, dementsprechende Verfahren loszutreten“, meint der oststeirische Landwirt abschließend.