Das sorgte in den vergangenen Tagen für erhitzte Gemüter auf der B 65: Autofahrern aus Ilz und Umgebung flatterten innerhalb kürzester Zeit Geldforderungen von bis zu 400 Euro ins Haus. Der Grund: Sie hatten auf einer ehemals öffentlichen Tankstelle entlang der Gleisdorfer Straße im Ortsteil Dörfl gewendet beziehungsweise ihr Auto angehalten. Die Gemeinde Ilz hat deshalb eine schriftliche Warnung an alle Bürgerinnen und Bürger verfasst und eine Informationsstelle für betroffene Autofahrer eingerichtet.

Klagen sind raus

Lange war das Anwesen auf dem Grundstück Dörfl 7 öffentlich befahrbar: Eine Tankstelle mit einem kleinen Kiosk und Imbiss waren hier noch bis vor wenigen Jahren beheimatet. Doch nun flatterte rund 20 Autofahrern aus der Region ein dreiseitiges Anwaltsschreiben ins Haus, in dem bis zu 400 Euro Bußgeld gefordert werden. Der Kleinen Zeitung liegt eine der Forderungen vor.

Wo früher aufgrund der verkehrstechnischen Gegebenheiten schnell gehalten, geparkt oder gewendet werden konnte, darf nun kein Auto mehr zufahren, besagen zwei neue Hinweisschilder vor Ort. Aktueller Pächter des Grundstückes ist ein Gebrauchtwagenhändler. Er war für die Kleine Zeitung nicht erreichbar.

Bürgermeister Stefan Wilhelm
Bürgermeister Stefan Wilhelm © Archiv

Wird der Betrag von 400 Euro – wie in dem juristischen Schreiben innerhalb von drei Wochen gefordert – nicht beglichen, komme es in weiterer Folge zu Besitzstörungsklagen. Die ersten Klagen über das Bezirksgericht Fürstenfeld wurden bereits zugestellt, wie die Gemeinde Ilz berichtet. Das Grazer Landesgericht für Zivilsachen bestätigt zudem aktuell elf Unterlassungsklagen, die innerhalb kürzester Zeit eingereicht wurden. Nur Kundinnen und Kunden des Händlers sind verschont geblieben.

Nachdem sich die Beschwerden gehäuft hatten, hat Bürgermeister Stefan Wilhelm (ÖVP) eine offizielle Warnung an alle Bürgerinnern und Bürger in der Gemeindezeitung veröffentlicht und eine Anlaufstelle für betroffene Personen eingerichtet. Unter der Telefonnummer (03385) 377-310 (Gemeindevorstand Michael Kriendlhofer) können sich abgestrafte Autofahrerinnen und Autofahrer melden. Wilhelm war für eine persönliche Stellungnahme nicht erreichbar. Amtsleiterin Sonja Gutzwar versteht aber den Unmut der Autolenker: „Weil der besagte Platz neben der Durchzugsstraße doch sehr einladend ist, kurz stehenzubleiben oder zu wenden.“

Die Causa erinnert an eine Situation im vergangenen Winter in Bad Aussee: Der neue Betreiber des Kammerhof-Parkplatzes im Ortszentrum hat neue Parkregeln aufgestellt und klagte alle, die sich nicht dran halten wollten beziehungsweise sich weigerten, die privat festgelegten Strafen zu bezahlen. Betroffen war auch der steirische Blasmusikverband, der 23.000 Euro Strafe hätte zahlen sollen. Das Gericht wies die Besitzstörungsklagen gegen die Blasmusiker letztlich ab.