Nicht nur Milch, hin und wieder wird auch ein Bauer sauer: Weil er sein „Apfel-Joghurt“ hinsichtlich möglicher Allergene nicht ausreichend gekennzeichnet haben soll, muss ein Direktvermarkter aus der Oststeiermark nach einer AGES-Prüfung nun bereits zum zweiten Mal Strafe bezahlen. Trotz eines amtlichen Gutachtens über Verpackungshinweise und Becherinhalt, das er vorab durch ein Grazer Lebensmittelinstitut eingeholt hatte, gilt sein Joghurt weiterhin als nicht „verkehrsfähig‘“. Der Landwirt weigert sich jetzt, das zweite Bußgeld von rund 500 Euro zu bezahlen und hat rechtliche Schritte eingeleitet.