"Sie sitzen ja leider nicht das erste Mal vor Gericht", sagt Gerichtsvorsteherin Helene Bader zu dem jungen Mann. Der Angeklagte ist arbeitsunfähig, hat weder Verbindlichkeiten noch Vermögen und Mühe, seine Unruhe zu verbergen. Vorstrafen gibt es, er wurde bisher "ein-, zweimal verurteilt, ich kann mich nicht erinnern", sagt er – unter anderem wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz. "So lange ist das nicht her, zuletzt wurden Sie im Jänner 2023 verurteilt", erinnert Bader. "Ich habe mich sehr geändert, dadurch dass alles den Bach runtergegangen ist", zeigt der Angeklagte sich geläutert.