Der vertrauliche Teil der Zeltweger Gemeinderatssitzung vom 29. Juni 2017 hat hohe Wellen geschlagen, die bis in das neu angebrochene Jahr schwappen. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat nun einen Schlussstrich unter die Turbulenzen gezogen.
Die Vorgeschichte: In besagter Sitzung sollte der Gemeinderat einem Vergleich über eine Schadenersatzzahlung mit Ex-Bürgermeister Kurt Haller (SPÖ) zustimmen. Damals lief ein Strafverfahren gegen Haller, dem eine wesentliche Rolle im Zeltweger Finanzskandal zugeschrieben wurde. Als Privatbeteiligte in dem Verfahren machte die Stadt 1,4 Millionen Euro geltend, wollte sich aber auf Basis eines Vergleichs mit 130.000 Euro zufriedengeben. (Der Ex-Bürgermeister wurde letztlich rechtskräftig zu vier Jahren und zwei Monaten Haft sowie Schadenersatz in Höhe von 955.000 Euro verurteilt). Die Gemeinderatssitzung zu diesem Punkt verlief turbulent, Mandatare der ÖVP und der Grüne Anton Hartleb zogen aus Protest gegen die ihrer Meinung zu niedrige Vergleichssumme mit Haller aus, die Sitzung war – wie auch der Begründung des Landesverwaltungsgerichts zu entnehmen ist – nicht mehr beschlussfähig.
Ute Groß