Eine mögliche Asbestbelastung durch die Verarbeitung des Gesteins: ein wichtiger Punkt für die Kritiker des Baus des Verhüttungswerkes von Minex in Zeltweg vor dem Bundesverwaltungsgericht (wir berichteten).

Nun haben die Grünen und die „Bürgerinitiative für ein lebenswertes Aichfeld“ Anlass, das Bundesverwaltungsgericht selbst zu kritisieren.
Doch von vorne: Seit Monaten wartet man auf den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts. Gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes wurde berufen, die entsprechende Verhandlung wurde im November abgeschlossen.

Nun liegt die 129-seitige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vor, das Ergebnis: Die Beschwerden sind abzuweisen – unter Vorbehalt ergänzender Auflagen. 80 Personen und Organisation, darunter Greenpeace und WWF Österreich, legten gegen den Genehmigungsbescheid der Landesregierung Beschwerde ein.

Nun bekrittelt man wie eingangs erwähnt, dass das Asbestrisiko erst gar „nicht gutachterlich untersucht“ worden sei. Darüber zeigt sich etwa Lambert Schönleitner, Landtagsklubobmann der Grünen, „verwundert“. Die Asbestgefahr sei nicht ausreichend untersucht worden. Außerdem: „Einzelne Verbesserungen durch Auflagen im Bereich Naturschutz oder Gewässerökologie korrigieren die schludrige Genehmigung nicht wesentlich.“

Bedauern“ drückt auch die Bürgerinitiative für ein lebenswertes Aichfeld aus. „Das Gericht hat die zahlreichen von uns eingebrachten sachverständlichen Expertisen zum Bereich Luftschadstoffe nicht aufgegriffen.“ Bereits im Zuge des UVP-Verfahrens sei die Asbestkomponente zu wenig untersucht worden: „Dies war auch Grund genug, eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzureichen.“

Man habe unter anderem die Einsetzung eines unabhängigen Sachverständigen für Geologie gefordert: „Dem wurde nicht nachgekommen“, so Alexander Stöhr und Reinhold Sprung von der Initiative.

In den kommenden Tagen wollen Grüne und Bürgerinitiave über ein weiteres Vorgehen beraten.