Ob das Verhüttungswerk von Minex in Zeltweg gebaut werden kann oder nicht, hängt vom Spruch des Bundesverwaltungsgerichtes in Wien ab. Im November 2017 wurde die Berufungsverhandlung gegen den positiven UVP-Bescheid des Landes abgeschlossen, auf die Entscheidung wird von allen Seiten mit Spannung gewartet. Ein Grund für die lange Dauer sind Adaptierungen, Einreichungen weiterer Unterlagen und die anschließenden Fristen für Stellungnahmen.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht führten die Kritiker vor allem einen Punkt ins Treffen: eine mögliche Asbestbelastung durch die Verarbeitung des Gesteins in der geplanten Anlage. Es sei unstrittig, dass das Ausgangsmaterial Asbest enthalte.