Wo gearbeitet wird, passieren Fehler, davor ist auch die Verwaltung eines Gerichtes nicht gefeit: Mangels Schöffen konnte der Prozess gegen den Zeltweger Ex-Bürgermeister Kurt Haller (SPÖ) gestern am Straflandesgericht Leoben nicht wie geplant um zehn Uhr, sondern erst eine gute Stunde später starten. Bei den Ladungen war ein Missgeschick passiert – es fehlte der Termin. Der vorsitzenden Richterin Barbara Grundbichler gelang es aber, die Panne ordnungsgemäß in kurzer Zeit zu beheben und doch noch die zwei erforderlichen Schöffinnen aufzutreiben.
Die Sache selbst ließ sich rasch abhandeln. Haller wurde bekanntlich bereits im November 2015 wegen Untreue und Amtsmissbrauch (im Wesentlichen ging es dabei um Geldflüsse von der Gemeinde zum Sport- bzw. Eishockeyverein) zu 4,5 Jahren Haft und einer Schadenersatzzahlung von rund 1,5 Millionen Euro verurteilt. Dagegen erhob er Nichtigkeit und Berufung – mit einem kleinen Teilerfolg. In drei Nebenfakten aus der Deliktsgruppe der Untreue wurde der Schuldspruch vom OGH aufgehoben, in den entscheidenden Punkten bestätigte das oberste Gericht die Entscheidung der Leobener Richter.