Woche für Woche gibt es neue Verordnungen im Kampf gegen das Coronavirus, die sich auch auf das Veranstaltungswesen auswirken. So ist seit vergangenem Montag jene Regel in Kraft, die die Anzahl der Besucher bei Sportveranstaltungen im Freien deutlich reduziert. Maximal 250 Zuseher statt zuvor 750 sind zugelassen, wenn die Sportstätte über nummerierte Sitzplätze verfügt. Können nur Stehplätze angeboten werden, beträgt die Obergrenze 100 Besucher. Zuvor waren es 200 gewesen, das trifft vor allem kleine Vereine in den unteren Ligen.