120 Euro kostet es, passiert man die Mautstelle Gleinalm ohne gültiges Ticket. Ausnahmslos. Kulanzregelungen gelten seit Anfang 2023 nicht mehr, auch das Rückdatieren des Jahrestickets hat die Asfinag abgeschafft. Das stößt einem älteren Ehepaar aus Leoben extrem sauer auf, das nun 120 Euro bezahlen muss, weil seine Jahreskarte wenige Stunden vorher abgelaufen war. Noch dazu war vor der einzigen Umkehrmöglichkeit vorm Gleinalmtunnel eine Fahrverbotstafel angebracht.
Am 18. April waren Ernestine und Robert Lenger von Leoben über den Gleinalmtunnel auf dem Weg nach Graz. Als sie die grüne Mautspur passierten, zeigte die Anzeigetafel einen roten Pfeil an, "wie so oft in letzter Zeit. Das lag bisher immer daran, dass das Kennzeichen nicht erkannt wurde. Wir wurden jedes Mal von Asfinag-Mitarbeitern durchgewinkt, die uns erklärt haben 'alles in Ordnung, das System hat nur einen Fehler'."
Der rote Pfeil poppte am 18. April um 13.15 Uhr erneut auf, nur schaffte es das Ehepaar wegen des starken Verkehrs nicht mehr rechtzeitig zum Mautschalter, wie sie erzählen. "Da waren so viele Lkw, ich wollte ja nicht überfahren werden. Auch die Abfahrt wenige Meter nach der Mautstelle konnten wir nicht nehmen, weil da – seitdem die große Baustelle ist – eine Fahrverbotstafel steht." Es sei ihnen also nichts anderes übrig geblieben, als in den Gleinalmtunnel einzufahren.
Roter Pfeil dieses Mal kein Fehler
Aus Angst vor einer Strafe und, um sich zu erkundigen, wie sie nun vorgehen sollten, wählte das Ehepaar um 13.18 Uhr die Asfinag-Hotline. Als sie der Mitarbeiterin ihre Lage erklärten, meinte diese laut dem Ehepaar nur: "Da kann man jetzt nichts mehr machen, sobald Sie im Tunnel sind, zahlen Sie 120 Euro."
Weil sie die Angelegenheit schnellstmöglich abklären wollten, nahmen sie die Abfahrt Deutschfeistritz und fuhren wieder zurück zur Mautstelle, wo sich erst herausstellte: Der rote Pfeil war just an diesem Tag kein Systemfehler, sondern zeigte an, dass die Jahreskarte tags davor, am 17. April, abgelaufen war. Sofort erwarben sie ein neues Jahresticket, und wollten dieses um einen Tag rückdatieren, was das Problem gelöst hätte.
Hätte. Denn, was bis Ende 2022 noch möglich war, ist es seit diesem Jahr nicht mehr, das erfuhren sie später von der Asfinag aus einer von vielen E-Mails: "Leider ist eine nachträgliche Entrichtung der Maut nicht mehr möglich", heißt es da unter anderem.
Kulanzregeln nicht mehr gültig
Auf Anfrage der Kleinen Zeitung erklären Stefan Zangerle, zuständiger Abteilungsleiter, und Josef Stimec, Mautstellenleiter Gleinalm und Bosruck: "Es ist so, dass es früher Kulanzregelungen gegeben hat, also zum Beispiel das Rückdatieren der Jahreskarte. Mit der Änderung der Mautordnung Ende 2022 sind Kulanzregeln nicht mehr gültig." Die Qualität der digitalen Anzeige hänge davon ab, wie sauber und lesbar die Kennzeichen seien, meinen die beiden: "Aber wir haben sehr gute Erfahrungen damit."